Aktuelles
Am 01. Mai 2014 trat die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland in Kraft. Dadurch erhöhen sich
die Anforderungen für Neubauten, auch Besitzer von Öl- und Gasheizungen sind
von wichtigen Änderungen betroffen. Der Bund geht damit einen weiteren Schritt
in Richtung der Umsetzung der europäischen Richtlinie für energieeffiziente
Gebäude und berücksichtigt auch die Ziele der Energiewende in Deutschland. Es
ist notwendig für den Verbraucher als Bauherren, sich rechtzeitig mit den neuen
Richtlinien und Vorgaben vertraut zu machen.
Ein kurzer Überblick
Nach Schätzungen des IWO gibt es in
Deutschland noch etwa 225.000 Öl-Standardheizkessel, die vor 1985 in Betrieb
genommen wurden. Von diesen stehen circa 50.000 bis 75.000 Anlagen in
vermieteten Gebäuden. Und diese sind von der neuen Verordnung betroffen: Öl-
und gasbetriebene Standardheizkessel, welche vor 1985 in Betrieb genommen
wurden, müssen ab 2015 stillgelegt werden. Alle Kessel dieser Art, welche nach
dem 01. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ausgetauscht
werden. Dieses Austauschen ist Pflicht und kann bei Nicht-Beachten zu
Strafzahlungen führen.
Die neue EnEV betrifft alle Gebäude,
die mit Hilfe von Energie beheizt oder gekühlt werden, sowie für Anlagentechnik
in Gebäuden zum Heizen, Kühlen, Lüften, Raumluft, Beleuchtung und Versorgung
mit Warmwasser. Es gelten teilweise Ausnahmen für Produktionsenergie und
bestimmte Gebäudetypen. Diese werden jedoch nicht von der Regelung zur
Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen und der
energetischen Inspektionspflicht für Klimaanlagen ausgeschlossen.
Was gilt nun für neu geplante und
gebaute Wohngebäude?
Es werden energieeffiziente
Wohngebäude verlangt, wobei als Maßstab dafür unter anderem der jährliche Primärenergiebedarf,
der Wärmeschutz der Außenhülle und der Mindestluftwechsel im Wohnhaus gilt. Was
genau dabei vorausgesetzt wird, kann in der Verordnung nachgelesen werden:
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