Wichtiges Argument für die Anschaffung einer Solarthermie-Anlage ist für den Verbraucher die Unterstützung durch Förderprogramme, welche die Anschaffungskosten minimieren und so die Amortisationszeit erheblich verkürzen können.
Als entscheidende Förderung gilt das Marktanreizprogramm (kurz: MAP) der Bundesagentur für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches zuletzt im August 2012 neu gestaltet wurde und seitdem eine attraktive Fördervergütung anbietet. Dabei wird hauptsächlich zwischen Basisförderung und Innovationsförderung unterschieden und die Anlageninstallation auf Bestandgebäuden fokussiert. Verschiedene Anwendungsbereiche wie Raumheizung, Kombination Raumheizung / Warmwasserbereitung, Prozesswärme und solare Kälteerzeugung werden dabei beachtet. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website der BAFA und unter
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html
Die KfW als Förderbank bietet für Privatpersonen sowohl im Neubau als auch bei Bestandimmobilien Möglichkeiten an. Im Neubau ist eine Finanzierung für Erneuerbare Energien Photovoltaik und Speicher in Kombination mit Photovoltaik möglich. Beim Bau eines KfW-Effizienzhaus ist ebenso eine Finanzierung möglich. Wer seine Bestandsimmobilie sanieren möchte und dabei auf erneuerbare Energien setzt, für den ist die Finanzierung „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ interessant. Dabei wird auch die Umrüstung der Heizungsanlage auf Solarthermie unterstützt. Das Gute: die Fördermittel sind mit denen der BAFA kombinierbar. Eigenheimbesitzer, die eine thermische Solarkollektoranlage bis 40m² Bruttofläche planen, sind hier an der richtigen Stelle:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Erg%C3%A4nzungskredit-%28167%29/
In einigen Bundesländern Deutschlands werden zusätzliche Programme angeboten.
Niedersachsen bietet das Programm „Energetische Modernisierung von Wohneigentum“ an (http://www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/Wohnraum_Eigentumsmassnahmen/Produktinformation_Energetische_Modernisierung_Wohnraumfoerderung_Eigentum.pdf), welches für Gebäude gilt, welche bis zum 01.01.1995 fertig gestellt wurden. In diesem Programm sind Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien eingeschlossen, die durch ein Darlehen bis zu 40% der Kosten unterstützt werden.
Die Sächsische Aufbaubank fördert ebenfalls die Energetische Sanierung in Form eines Energiespardarlehens. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören dabei auch die Nutzung erneuerbarer Energien und somit der Einsatz von solarthermischen Anlagen, wobei bis zu 90% der Ausgaben als Darlehen gewährt werden, mindestens aber 5.000 EUR insgesamt beantragt werden müssen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.sab.sachsen.de/de/p_immobilien/detailfp_ib_2408.jsp?m=19974
In Bayern wird die gewerbliche Nutzung erneuerbarer Energien von der LfA Förderbank unterstützt. In Hamburg werden dagegen Privatpersonen durch das Förderprogramm „Erneuerbare Wärme“ konkret beim Einsatz von Solarthermie gefördert, sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau. Es werden 100 EUR je m² Aperturfläche bezuschusst (https://www.ifbhh.de/umwelt/modernisierung-von-wohngebaeuden/erneuerbare-waerme/). Auch Thüringen bietet eine Solarförderung an. Darüber können Sie mehr in unserem Blog lesen.
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